Teilen erlaubt?
Ob sich eine Tablette zum Teilen eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je nach Wirkstoff oder Form ist das Portionieren der Arzneimittel möglich oder nicht. So sind rasch zerfallende Tabletten oder wasserlösliche Filmtabletten gut zu teilen, sogenannte Retardtabletten nur bedingt. Weich- oder Hartgelatinekapseln, Zuckerdragees sowie Manteltabletten dürfen hingegen gar nicht zerkleinert werden. Das gilt auch für magensaftresistente Tabletten oder retardierte Filmtabletten.
Am besten ist es, den Arzt oder Apotheker gezielt zu fragen, ob die verordneten Tabletten geteilt werden dürfen und welche Besonderheiten, zum Beispiel die Lichtempfindlichkeit der Wirkstoffe, zu beachten sind. Auch die Packungsbeilage oder Medikamentenverpackung können Informationen dazu enthalten - müssen dies aber nach heutigen Auflagen noch nicht.